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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

Ein zuverlässiges und transparentes Hinweisgebersystem ist von entscheidender Bedeutung, um Gesetzesverstöße und Verstöße gegen Richtlinien zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Zur Meldung möglicher Compliance-Verstöße stellen wir unseren Mitarbeitenden, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten verschiedene Meldewege zur Verfügung.

 

 

Telefonische oder postalische Meldung

Sie können unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten direkt kontaktieren:

Klotz GmbH
Robert-Bosch-Straße 1
89359 Kötz

Telefon: 08221/905-0

 

 

Persönliche Meldung

Sie haben auch die Möglichkeit, eine persönliche Meldung bei der Klotz GmbH abzugeben. Die Büros sind von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Kötz geöffnet.
Um sicherzugehen, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist, empfehlen wir Ihnen, sich vorab unter der oben genannten Telefonnummer anzumelden.

 

 

Externe Meldestellen

Neben den internen Meldewegen haben Hinweisgeber gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch die Möglichkeit, sich direkt an eine zuständige externe Meldestelle zu wenden.
Die zentrale Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Dort können Sie Verstöße melden, wenn Sie den internen Meldeweg nicht nutzen möchten oder wenn Sie glauben, dass eine externe Meldung sinnvoller ist.

Kontaktdaten der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz:
Bundesamt für Justiz
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
53094 Bonn

Online-Meldeportal: https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle

Telefon: +49 (0) 228 99 410-0

Darüber hinaus bestehen weitere externe Meldestellen, beispielsweise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder beim Bundeskartellamt, die für bestimmte Sachverhalte zuständig sind.
Eine vollständige Übersicht aller externen Meldestellen finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.