Prüfen von Fußhebelwerken und deren Einzelpedale, Bremskraftverstärkern, Radbremsen und Kupplungsbetätigungssystemen in Kombination mit den unterschiedlichen Verbrauchern, wie Volumenaufnehmer-Bremssystem, Radbremsen, Prüfvorrichtung Kupplungsnehmerzylinder und Getriebegehäuse mit Kupplung und Kupplungsnehmerzylinder.
Konkrete Detailvorgaben: Prüfungen unter extremen Temperaturbedingungen (in der temperierten Kammer möglich)